Das System der Lizenzklauseln im Öffentlichen Personen-Fernverkehr (ÖPFV) ist das Ergebnis jahrelanger Verhandlungen zwischen Städten und Anbietern. Diese Klauseln regeln nicht nur die Vergabe und den Handel von Streckenlizenzen, sondern definieren auch Mindeststandards für Service, Sicherheit und Wettbewerb.
Die Verhandlungen waren geprägt von unterschiedlichen Interessenlagen: Während Städte um Kontrolle und Qualität bemüht waren, suchten Anbieter nach wirtschaftlicher Flexibilität. Das resultierende Regelwerk ist ein Kompromiss, der sowohl Stärken als auch Schwächen aufweist.
Diese Broschüre erläutert alle Lizenzklauseln und beleuchtet ihre praktische Anwendung anhand historischer und aktueller Beispiele.
Alle beteiligten Parteien stimmten dieser grundlegenden Klausel zu. Sie bildet das Fundament des gesamten Systems.
Ohne große Probleme konnte eine Einigung erzielt werden. Diese Klausel galt als Selbstverständlichkeit.
Die Städte Valdrun und Neu Vulkara einigten sich gemeinschaftlich auf die Vergabe einer Lizenz an ihr gemeinsames Projekt "Vuldrun". Der Erlös floss zurück in das gemeinschaftliche Projekt. Dies zeigt, wie Klausel A konstruktive Zusammenarbeit ermöglichen kann.
Die erst vor drei Jahren gegründete Stadt Ardentia und Itheria einigten sich auf die Vergabe einer Lizenz an den neu gegründeten Anbieter Logistik Ardentia AG. Die Einnahmen unterstützten den Aufbau der jungen demokratischen Stadt.
Städte - Sie erhielten ein wichtiges Vetorecht über Lizenzweiterverkäufe und konnten so die Kontrolle behalten.
Anbieter - Sie wünschten sich mehr Handlungsfreiheit beim Verkauf ihrer Lizenzen ohne städtische Einmischung.
Diese Regelung - insbesondere das Vetorecht von A und B - ermöglichten lange und zähe Verhandlungen. Hier haben sich die Stadtinteressen durchsetzen können, was als wichtiger Sieg der öffentlichen Hand über private Wirtschaftsinteressen gilt.
Fall Logistik Ardentia AG: Der Anbieter Logistik Ardentia AG erwarb die Lizenz Ardentia-Havendran, wollte diese jedoch später gewinnbringend weiterverkaufen. Ardentia blockierte den Weiterverkauf. Diese Blockade zwingt Logistik Ardentia AG, die Lizenz entweder selbst zu nutzen oder zu behalten.
Große Anbieter - insbesondere Stern Transporte AG setzte sich massiv für diese Regel ein.
Kleinere Anbieter und viele Städte - Sie befürchteten (zu Recht) eine Machtkonzentration.
Sie bildet heute die rechtliche Grundlage für die aggressive Expansionsstrategie großer Anbieter.
Vor ca. 100 Jahren - Fusion Subito Inc & SkyDive GmbH:
Während eines Krieges zwischen Azrakor und Valdrun sowie einer diplomatischen Krise zwischen Aerython und Valtheron brachen die Passagierzahlen ein. Der damalige Konkurrent von SkyDive GmbH, die Subito Inc, geriet in schwere finanzielle Schwierigkeiten. SkyDive nutzte Klausel C und fusionierte mit Subito Inc - faktisch eine Assimilation.
Das Ergebnis: Stern Transporte GmbH (später AG). Dieser Moment wird rückblickend als Geburtsstunde des Quasi-Monopols betrachtet, das Stern Transporte AG heute innehat.
Vor 50 Jahren:
Flyaware GmebH nutzte die Feindschaft zwischen Azrakor und Valdrun aus und besaß die Lizenzen Valdrun-Sombria und Neu Vulkara-Sombria. Reisende mussten entweder überhöhte Preise zahlen oder massive Umwege nehmen.
Stern Transporte AG kaufte den Anbieter auf (Klausel C) und normalisierte die Preise. Die Kundschaft reagierte begeistert. Die Städte begannen sich jedoch über die wachsende Größe von Stern Transporte AG zu sorgen.
Vor 3 Jahren:
Stern Transporte AG schluckte Hammer Verbindungen EG durch direkten Kauf. Hammer Verbindungen besaß die Lizenzen Valdrun-Aerython und Itheria-Aerython und bot überdurchschnittlich teure Dienste bei moderatem Service.
Nach der Übernahme normalisierte Stern Transporte AG die Preise nach Aerython. Die Kundschaft reagierte mit Begeisterung, aber Städtevertreter äußerten zunehmend Bedenken über die Marktmacht.
Alle beteiligten Anbieter
Große Anbieter - Sie sahen darin eine Chance, Konkurrenten zu verdrängen.
Alle anderen Anbieter - Sie befürchteten ruinösen Wettbewerb.
Bestehende Mehrfachlizenzen mussten aufgelöst werden. Dies führte zu einer "günstigen Übergangszeit" von 5 Jahren, in denen Anbieter sich gegenseitig unterboten, um Konkurrenten in den Ruin zu treiben.
Das Ziel war nicht, keinen Verlust zu machen, sondern länger durchzuhalten als die anderen. Nur der letzte verbleibende Anbieter durfte die Lizenz erwerben. Die Kunden erfreuten sich an den resultierenden Niedrigpreisen, während kleinere Anbieter systematisch vernichtet wurden.
Expresso Universalis Inc besitzt keine Lizenzen und fährt dennoch. Der Grund: es fährt als Lizence-Leasing Unternehmen, welches nur mit Erlaubnis der Lizenzinhaber auf einer Route offiziell im Dienste der Inhaber fährt. Experten beurteilen das als legale Grauzone.
In Kombination mit Klausel I (Mindestdurchsatz) gilt Klausel E als "Startup-Killer". Neue Anbieter müssen nicht nur eine Lizenz erwerben, sondern auch sofort den vollen Bedarf decken - und das gegen etablierte Konkurrenz auf alternativen Routen, die Preisschlachten führen kann.
Städte und Anbieter, die den Standard bereits erfüllten
Billiganbieter
Der Konsens für Verbraucherschutz war stark genug, um natürliche Mehrheiten zu erzeugen.
Schieferkrug GoH: Die Routen SK 1 und SK 2 erreichen nur unzureichende Qualität und verstoßen damit gegen Klausel F. Der einzige Grund für den Nicht-Entzug der Lizenz: Brisental blockiert die erforderliche Einigkeit. Ohne diese Blockade wären die Lizenzen längst entzogen.
Fernverkehr Kezan GmebH: Route MK 12 hat ebenfalls nur unzureichende Qualität. Kezan blockiert den Lizenzentzug durch fehlende Einigkeit.
Städte und Anbieter, die den Standard bereits erfüllten
Billiganbieter
Sicherheitsstandards fanden breite Zustimmung.
Fernverkehr Kezan GmebH: Route MK 12 erreicht nur ungenügende stabilität, obwohl auf der Strecke "hoch" erreichbar wäre. Dies ist ein klarer Verstoß. Nur Kezans Blockade verhindert Konsequenzen.
Mehrere Routen von Stern Transporte AG (ST 3, ST 9, ST 11) erreichen nur "moderate" stabilität. Dies ist regelkonform, da "moderat" das realistisch erreichbare Maximum ist. Die streckenbedingt geringere Sicherheit ärgert den Anbieter, verstößt aber nicht gegen die Klausel.
Alle Lizenzen von und nach Khorvath wurden nach Ausbruch des Bürgerkriegs deaktiviert, da die Sicherheit unter das zulässige Minimum gefallen ist. Dies betrifft Routen von:
Städte und bereits faire Anbieter
Ausbeuteranbieter und Monopolisten
Diese Klausel war hart umkämpft. Sie wurde nur mit knapper Mehrheit nach sehr zähen Verhandlungen verabschiedet. Monopolisten und Ausbeuteranbieter wehrten sich massiv.
Fernverkehr Kezan GmebH: Route MK 12 hat ungenügende Qualität aber hohe Preise - ein gravierender Verstoß, zwei Stufen über dem Erlaubten! Kezan blockiert Konsequenzen.
Südflieger EG: Alle Routen haben hohe oder sehr hohe Qualität bei sehr hohem Preis. Dies ist gerade noch regelkonform (eine Stufe Unterschied), wird aber von Verbraucherschützern als "Ausnutzung der Regelung" kritisiert.
Historia & Söhne: "moderate" Qualität mit hohem Preis - ebenfalls regelkonform, aber ausreizend.
Alle Routen von Stern Transporte AG bieten "moderate" Qualität zu "moderaten" Preisen - perfekt ausgeglichenes Preis-Leistungs-Verhältnis und vorbildliche Einhaltung.
Einige Städte und große Anbieter, die ausreichende Kapazitäten haben
Manche Städte, Ausbeuteranbieter und Kleinanbieter, die das nicht leisten können
In Kombination mit Klausel E gilt dies als Startup-Killer, der potenzielle Neugründungen bereits in der frühen Phase verhindert. Neue Anbieter müssen sofort Vollbetrieb aufnehmen und können nicht schrittweise wachsen.
Städte - Sie wünschten sich Transparenz.
Anbieter - Sie wollten Geschäftsgeheimnisse schützen.
Das Wörtchen "offiziell" lässt den Effekt dieser Klausel verpuffen. Die allermeisten Anbieter haben ihren offiziellen Hauptsitz in Kezan - ein bekanntes Steuerparadies mit korrupten, faulen Behörden.
In Kezan gibt es ein ganzes Gebäude voller Alibibüros, in denen Goblins kollektiv unproduktiv sind. Faktisch sitzen dort nur Goblins, die Däumchen drehen. Großanbieter und nicht-ganz-so-legale Anbieter nutzen diesen Trick gerne.
Fast alle - breiter Konsens gegen Monopole
Nur Stern Transporte AG und Südflieger EG
Erneut greift hier der Kezan-Trick. Die Stadt des "offiziellen Hauptsitzes" soll durchgreifen - aber wenn das Kezan ist, passiert nichts.
Stern Transporte AG besitzt deutlich mehr als 25% der genutzten Lizenzen im Netzwerk, wenn man die Lizenzen des Tochterunernehmens TransAeria Holding AG dazuzählt. Das Unternehmen verletzt damit klar Klausel K. Jedoch ist der offizielle Hauptsitz in Kezan registriert, was Konsequenzen verhindert.
Lediglich das Erwerben neuer Lizenzen über Klausel A oder B ist schwierig geworden, da Städte aktiv blockieren. Über Klausel C (Unternehmensübernahmen) kann Stern Transporte AG jedoch weiterhin expandieren.
Städte - Möglichkeit, Lizenzen zurückzugewinnen
Anbieter - gegen das Vorkaufsrecht
Alle waren dafür - grundlegende Definition
Valdrun und Neu Vulkara sind nur 3 km voneinander entfernt, gehören aber unterschiedlichen politischen Entitäten an. Daher existiert rechtmäßig eine Lizenz zwischen ihnen, obwohl die Distanz unter 15 km liegt.
Diese Verbindung ist formal ÖPFV, de facto jedoch eher ÖPNV - was zu verzerrten Metriken führt (extrem hohe Frequenz und Stabilität).
Alle waren dafür - grundlegende Definition
Alle bis auf wenige kleinere Anbieter
Schieferkrug GoH: Die Routen geben variable Reisezeiten an (z.B. SK 1: 1:10 - 3:40h). Dies verletzt eindeutig Klausel O. Nur Brisentals Blockade verhindert Konsequenzen.
Alle bis auf wenige kleinere Anbieter
Schieferkrug GoH: Die Routen SK 1 und SK 2 geben variable Frequenzen an (zwischen einmal täglich und einmal wöchentlich). Dies verstößt gegen Klausel P. Brisental blockiert Konsequenzen.
Logistik Ardentia AG - Route LA 4: Diese Route wird nur "auf Vereinbarung" befahren. Formal wird dies als "nur bei Bedarf" angegeben und ist damit regelkonform, wenn auch am unteren Rand der Akzeptanz.
Das Lizenzklauselsystem des ÖPFV ist geprägt von fundamentalen Widersprüchen:
Ein System, das auf dem Papier ausgewogen erscheint, in der Praxis aber eine Marktkonzentration begünstigt, während es gleichzeitig grundlegende Verbraucherrechte schützt. Die Balance zwischen wirtschaftlicher Effizienz und öffentlichem Interesse bleibt prekär.